Ergänzende Ausbildungen und Pflichtseminare – alles aus einer Hand.
Die Vorstellungsgebühren werden nur fällig, wenn du zur Prüfung angemeldet wirst. Bei Nichtbestehen werden die Gebühren erneut berechnet.
Für Klasse B sind mindestens 12 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Dämmerung) gesetzlich vorgeschrieben. Die genaue Anzahl hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.
Zahlung per Bar oder Überweisung möglich. Bei Fragen zur Finanzierung spreche uns gerne an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
* Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. · Preisaushang nach § 32 Fahrlehrergesetz · Stand: 2026
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