Ausbildung

Führerschein- klassen.

Alle Klassen im Überblick – von Klasse B bis Mofa. Wähle deine Klasse und erfahre alles zu Anforderungen und Ausbildung.

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B

Klasse B – PKW

Auto · bis 3.500 kg · ab 17/18 Jahren

Der beliebteste Führerschein Deutschlands. Mit der Klasse B dürfen PKW bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht geführt werden. Inklusive Anhänger bis 750 kg. Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ist möglich.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
  • Lichtbildausweis
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Klasse B · bereits ab 17 Jahren · mit Begleitperson

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) machst du deinen Führerschein der Klasse B schon mit 17 Jahren. Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen, erfahrenen Person – so sammelst du wertvolle Praxis, bevor du alleine unterwegs bist.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Mind. eine eingetragene Begleitperson
  • Begleitperson: mind. 30 Jahre, Führerschein seit 5 Jahren
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische und praktische Prüfung beim TÜV
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B197

Klasse B197 – Automatik

Klasse B · Schlüsselzahl 197 · uneingeschränkte Fahrerlaubnis

Klasse B mit der Schlüsselzahl 197: Die Ausbildung erfolgt überwiegend auf einem Automatikfahrzeug. Nachdem ein Teil der Ausbildung – mindestens 10 Fahrstunden sowie eine 15-minütige Testfahrt – auf einem Schaltwagen absolviert wurde, wird die Prüfungsfahrt auf dem Automatikfahrzeug abgelegt. Anders als bei der reinen Automatikausbildung (Schlüsselzahl 78) bleibt der Führerschein dadurch uneingeschränkt gültig – gefahren werden darf sowohl Automatik als auch Schaltgetriebe.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Mindestens 10 Fahrstunden plus 15-minütige Testfahrt auf Schaltwagen
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung (Prüfungsfahrt) auf Automatikfahrzeug
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B78

Klasse B78 – Automatik

Klasse B · Schlüsselzahl 78 · nur Automatikfahrzeuge

Klasse B mit der Schlüsselzahl 78: Die komplette Ausbildung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug – auch die Prüfungsfahrt. Anders als bei der Klasse B197 entfällt der Schaltwagen-Zusatz vollständig, dafür ist der Führerschein auf das Fahren von Automatikfahrzeugen beschränkt. Die Preise entsprechen denen der Klasse B197.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Komplette Ausbildung auf Automatikfahrzeug
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung (Prüfungsfahrt) auf Automatikfahrzeug
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BE

Klasse BE – PKW mit Anhänger

Gesamtzug bis 7.000 kg · Voraussetzung: Klasse B

Volle Anhängerberechtigung für PKW. Mit Klasse BE dürfen Anhänger mit mehr als 750 kg bis zum Gesamtzug von 7.000 kg gezogen werden. Perfekt für Camping, große Umzüge und gewerblichen Transport.

Voraussetzungen
  • Vorhandener Führerschein Klasse B
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
  • Pflichtfahrten: Verbinden & Trennen, Rückwärtsfahren
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B196

Klasse B196 – Direktumstieg A1

Motorrad 125 ccm · Schlüsselzahl 196 · für erfahrene B-Fahrer

Inhaber der Klasse B mit mindestens 5 Jahren Fahrpraxis können über die Schlüsselzahl 196 auf Leichtkrafträder bis 125 ccm / 11 kW umsteigen. Besondere Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre. Es handelt sich um eine reine Fahrschulausbildung komplett ohne Prüfung – weder Theorie- noch Praxisprüfung sind erforderlich.

Voraussetzungen
  • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 4x Theorieunterricht zu je 90 Minuten
  • Mindestens 5x Praxis zu je 90 Minuten
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
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A

Klasse A – Motorrad

Alle Motorräder · keine Leistungsbeschränkung · ab 20/24 Jahren

Die Königsklasse unter den Motorradführerscheinen. Mit Klasse A dürfen alle Motorräder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung gefahren werden. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder ab 20 Jahren mit Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre).

Voraussetzungen
  • Direkteinstieg: Mindestalter 24 Jahre
  • Mit Vorbesitz A2: Mindestalter 20 Jahre + mind. 2 Jahre A2-Besitz
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung (entfällt bei Aufstieg von A2)
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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A2

Klasse A2 – Mittelklasse Motorrad

Motorräder bis 35 kW · max. 0,2 kW/kg · ab 18 Jahren

Der Einstieg in die Motorradwelt für junge Fahrer. Klasse A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW (48 PS) und einer maximalen Leistungsgewichtsquote von 0,2 kW/kg. Nach mindestens 2 Jahren A2 kann direkt auf Klasse A aufgestiegen werden.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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A1

Klasse A1 – Leichtkraftrad

125 ccm · max. 11 kW · ab 16 Jahren

Klasse A1 erlaubt Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS). Ideal für den frühen Einstieg ins Motorradfahren ab 16 Jahren. Eine günstigere Alternative zum vollständigen Motorradführerschein für kleinere Maschinen.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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AM

Klasse AM – Moped

Bis 45 km/h · max. 4 kW · ab 15 Jahren

Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern und zweirädrigen Mopeds bis 45 km/h und max. 4 kW (5,4 PS). Der perfekte Einstieg in die motorisierte Mobilität für Jugendliche ab 15 Jahren.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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Mofa

Mofa – Fahrerlaubnis

Bis 25 km/h · max. 0,25 kW · ab 15 Jahren

Der Mofa-Ausweis berechtigt zum Fahren von Mofas bis 25 km/h und maximal 0,25 kW. Die Ausbildung dauert nur 2 Tage und endet mit einer theoretischen Prüfung – kein vollwertiger Führerschein erforderlich.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Theoretische Ausbildung (2 Tage Mofa-Kurs)
  • Theoretische Prüfung
  • Kein vollwertiger Führerschein erforderlich
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L

Klasse L – Land- & Forstwirtschaft

Traktoren · bis 40 km/h · ab 16 Jahren

Klasse L gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Ebenfalls zulässig: land- und forstwirtschaftliche Züge und Kombinationen im Rahmen der Klasse L.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sehtest bei anerkannter Stelle
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
  • Praktische Prüfung beim TÜV
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